AußStrG § 207s
Inkrafttreten des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2025
§ 207s.
§ 146 Abs. 4 in der Fassung des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2025, tritt mit 1. September 2025 in Kraft.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.