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Straßenverkehrsordnung 1960 · Fassung ab 24.04.2026

StVO 1960 § 94e

§ 94e. Verordnungen Soweit Verordnungen nicht gemäß § 94 vom Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur zu erlassen sind, steht ihre Erlassung den Ländern zu.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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