StVO 1960 § 94e
§ 94e. Verordnungen
Soweit Verordnungen nicht gemäß § 94 vom Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur zu erlassen sind, steht ihre Erlassung den Ländern zu.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen
Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.