OGH 2 Ob 9/16m
Worum es ging: Was brauche ich als überlebender Partner für eine Rangordnung?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Stirbt Ihr Eigentumspartner, geht dessen halber Mindestanteil unmittelbar in Ihr Eigentum über. Wollen Sie schon vor der Einverleibung eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung anmerken lassen, müssen Sie diesen Erwerb durch die Bestätigung des Verlassenschaftsgerichts urkundlich nachweisen. Ohne diesen Nachweis kann der Antrag nicht bewilligt werden.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Purkersdorf, 19.05.2015, 1 A 210/13a-45
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 162 AußStrG § 176 WEG 2002 § 14 ZPO § 56
Entscheidungstext
37 Absätze, 9.684 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
25.02.2016
Geschäftszahl
2Ob9/16m
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Veith und Dr. Musger, die Hofrätin Dr. E. Solé und den Hofrat Dr. Nowotny als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach Mag. C***** R*****, verstorben am ***** 2013, zuletzt wohnhaft *****, über den Revisionsrekurs der Mag. B***** S*****, vertreten durch Diwok Hermann Petsche Rechtsanwälte LLP & Co KG in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 18. November 2015, GZ 23 R 243/15f-59, womit infolge Rekurses der Einschreiterin der Beschluss des Bezirksgerichts Purkersdorf vom 19. Mai 2015, GZ 1 A 210/13a-45, aufgehoben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.
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