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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 25.02.2016

OGH 2 Ob 9/16m

Worum es ging: Was brauche ich als überlebender Partner für eine Rangordnung?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Stirbt Ihr Eigentumspartner, geht dessen halber Mindestanteil unmittelbar in Ihr Eigentum über. Wollen Sie schon vor der Einverleibung eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung anmerken lassen, müssen Sie diesen Erwerb durch die Bestätigung des Verlassenschaftsgerichts urkundlich nachweisen. Ohne diesen Nachweis kann der Antrag nicht bewilligt werden.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 162 AußStrG § 176 WEG 2002 § 14 ZPO § 56

Entscheidungstext

37 Absätze, 9.684 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.02.2016

Geschäftszahl

2Ob9/16m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Veith und Dr. Musger, die Hofrätin Dr. E. Solé und den Hofrat Dr. Nowotny als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach Mag. C***** R*****, verstorben am ***** 2013, zuletzt wohnhaft *****, über den Revisionsrekurs der Mag. B***** S*****, vertreten durch Diwok Hermann Petsche Rechtsanwälte LLP & Co KG in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 18. November 2015, GZ 23 R 243/15f-59, womit infolge Rekurses der Einschreiterin der Beschluss des Bezirksgerichts Purkersdorf vom 19. Mai 2015, GZ 1 A 210/13a-45, aufgehoben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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