OGH 1 Nc 17/16i
Worum es ging: Was gilt, wenn das falsche Gericht über meine Amtshaftungsklage entschied?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Entscheidet ein Gericht über eine Amtshaftungsklage, obwohl es davon ausgeschlossen ist, sind die Entscheidung und das ganze Verfahren davor unwirksam. Die Klage ist dann an jenes Gericht zu überweisen, das eigens dafür bestimmt wird.
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
15.04.2016
Geschäftszahl
1Nc17/16i
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski und Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer als weitere Richter in der beim Landesgericht Ried im Innkreis zu AZ 2 Cg 63/14s anhängigen Rechtssache der klagenden Partei B***** G*****, vertreten durch GKP Gabl Kogler Leitner Stöglehner Bodingbauer RAe OG, Linz, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1, Singerstraße 17-19, wegen 346.320 EUR sA, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Akten werden dem Landesgericht Ried im Innkreis zurückgestellt.
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