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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 15.04.2016

OGH 1 Nc 17/16i

Worum es ging: Was gilt, wenn das falsche Gericht über meine Amtshaftungsklage entschied?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Entscheidet ein Gericht über eine Amtshaftungsklage, obwohl es davon ausgeschlossen ist, sind die Entscheidung und das ganze Verfahren davor unwirksam. Die Klage ist dann an jenes Gericht zu überweisen, das eigens dafür bestimmt wird.

Entscheidungstext

23 Absätze, 3.517 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

15.04.2016

Geschäftszahl

1Nc17/16i

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski und Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer als weitere Richter in der beim Landesgericht Ried im Innkreis zu AZ 2 Cg 63/14s anhängigen Rechtssache der klagenden Partei B***** G*****, vertreten durch GKP Gabl Kogler Leitner Stöglehner Bodingbauer RAe OG, Linz, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1, Singerstraße 17-19, wegen 346.320 EUR sA, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Akten werden dem Landesgericht Ried im Innkreis zurückgestellt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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