OGH 5 Ob 130/16b
Worum es ging: Bekomme ich Kosten für eine zu früh eingebrachte Antwort ersetzt?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Beantworten Sie eine außerordentliche Revision, bevor Ihnen das Gericht die entsprechende Mitteilung zugestellt hat, werden Ihnen dafür keine Kosten ersetzt. Das gilt auch dann, wenn die Revision aus einem anderen Grund zurückgewiesen wird.
Eine Antwort auf eine Revision, die Ihnen nicht freigestellt wurde und die erst nach der Zurückweisung der gegnerischen Revision einlangt, wird mit Beschluss zurückgewiesen.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 30.05.2016, 15 R 52/16a-19
Entscheidungstext
17 Absätze, 1.368 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
29.09.2016
Geschäftszahl
5Ob130/16b
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Höllwerth, die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** K*****, vertreten durch Mag. Matthias Leitner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei J***** L*****, vertreten durch Dr. Elisabeth Rech und Dr. Dietmar Kerschbaumer, Rechtsanwälte in Wien, wegen 55.000 EUR sA und Feststellung, infolge der außerordentlichen Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 30. Mai 2016, GZ 15 R 52/16a-19, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revisionsbeantwortung der klagenden Partei wird zurückgewiesen.
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