OGH 5 Ob 238/16k
Worum es ging: Kann ich etwas tun, wenn mein Antrag auf Zulassung zurückgewiesen wurde?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nein. Wird Ihr Antrag, das Rechtsmittel nachträglich zuzulassen, zurückgewiesen, ist diese Entscheidung endgültig. Der Rechtsmittelausschluss wirkt absolut, selbst dann, wenn es tatsächlich um eine erhebliche Rechtsfrage gegangen wäre. Er lässt sich auch nicht dadurch umgehen, dass Sie ein weiteres Rechtsmittel als außerordentliche Revision bezeichnen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Feldkirch als Berufungsgericht, 17.11.2016, 2 R 98/16a-34
Entscheidungstext
22 Absätze, 2.294 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.01.2017
Geschäftszahl
5Ob238/16k
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Höllwerth, die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** P*****, vertreten durch Heinzle und Nagel, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die beklagte Partei J***** A***** H*****, vertreten durch Weh Rechtsanwalt GmbH in Bregenz, wegen Unterlassung (Streitwert 7.000 EUR), über den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch als Berufungsgericht vom 17. November 2016, GZ 2 R 98/16a-34, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Rekurs wird zurückgewiesen.
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