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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 23.01.2017 · Fall aus Vorarlberg

OGH 5 Ob 238/16k

Worum es ging: Kann ich etwas tun, wenn mein Antrag auf Zulassung zurückgewiesen wurde?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nein. Wird Ihr Antrag, das Rechtsmittel nachträglich zuzulassen, zurückgewiesen, ist diese Entscheidung endgültig. Der Rechtsmittelausschluss wirkt absolut, selbst dann, wenn es tatsächlich um eine erhebliche Rechtsfrage gegangen wäre. Er lässt sich auch nicht dadurch umgehen, dass Sie ein weiteres Rechtsmittel als außerordentliche Revision bezeichnen.

Der Weg durch die Instanzen

Entscheidungstext

22 Absätze, 2.294 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.01.2017

Geschäftszahl

5Ob238/16k

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Höllwerth, die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** P*****, vertreten durch Heinzle und Nagel, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die beklagte Partei J***** A***** H*****, vertreten durch Weh Rechtsanwalt GmbH in Bregenz, wegen Unterlassung (Streitwert 7.000 EUR), über den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch als Berufungsgericht vom 17. November 2016, GZ 2 R 98/16a-34, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Rekurs wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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