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Kann ich etwas tun, wenn mein Antrag auf Zulassung zurückgewiesen wurde?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Wird Ihr Antrag, das Rechtsmittel nachträglich zuzulassen, zurückgewiesen, ist diese Entscheidung endgültig. Der Rechtsmittelausschluss wirkt absolut, selbst dann, wenn es tatsächlich um eine erhebliche Rechtsfrage gegangen wäre. Er lässt sich auch nicht dadurch umgehen, dass Sie ein weiteres Rechtsmittel als außerordentliche Revision bezeichnen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 31.07.2019 (33 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1998)

Wird ein Antrag gemäß § 508 Abs 1 ZPO zurückgewiesen, so wirkt der Rechtsmittelausschluss absolut; und zwar selbst dann, wenn die Entscheidung allenfalls doch von der Lösung einer oder mehrerer Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO abhängig gewesen wäre.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111234 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 33.

Genannte Normen

ZPO WGN 1997 §500 Abs2 Z3 J; ZPO WGN 1997 §502 Abs3 L; ZPO WGN 1997 §508 Abs1; ZPO idF WGN 1997 §508 Abs3; ZPO idF WGN 1997 §508 Abs4; AußStrG 2005 §62 Abs3 B3; AußStrG 2005 §63 Abs4

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