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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 21.12.2017 · Fall aus Steiermark

OGH 5 Ob 189/17f

Worum es ging: Läuft meine Frist weiter, wenn ich Verfahrenshilfe beantrage?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Stellen Sie während der Rekursfrist einen Antrag auf Verfahrenshilfe für einen Rechtsanwalt, wird die Frist dadurch unterbrochen. Das gilt auch, wenn ein schon früher gestellter Antrag erst nach der Entscheidung erster Instanz rechtskräftig abgewiesen wird. Die Frist beginnt dann erst mit der Abweisung des zweiten Antrags zu laufen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 65 AußStrG § 7

Entscheidungstext

30 Absätze, 4.728 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.12.2017

Geschäftszahl

5Ob189/17f

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr.

Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Sachwalterschaftsache des Johannes S*****, vertreten durch Harb & Postl Rechtsanwälte OG in Graz, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des (ehemals) Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 30. Jänner 2017, GZ 2 R 20/17a-211, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Graz-Ost vom 30. Dezember 2016, GZ 232 P 182/08m-207, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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