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Läuft meine Frist weiter, wenn ich Verfahrenshilfe beantrage?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Rechtsmittelwerber
Stellen Sie während der Rekursfrist einen Antrag auf Verfahrenshilfe für einen Rechtsanwalt, wird die Frist dadurch unterbrochen. Das gilt auch, wenn ein schon früher gestellter Antrag erst nach der Entscheidung erster Instanz rechtskräftig abgewiesen wird. Die Frist beginnt dann erst mit der Abweisung des zweiten Antrags zu laufen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Ein während der Rekursfrist in einem außerstreitigen Verfahren eingebrachter Verfahrenshilfeantrag auf Beigebung eines Rechtsanwalts unterbricht die Rekursfrist. Dies gilt auch dann, wenn ein schon zuvor im Verfahren erster Instanz gestellter Antrag erst nach der Sachentscheidung erster Instanz rechtskräftig abgewiesen wird. Die Rekursfrist gegen die Sachentscheidung beginnt erst mit der Abweisung auch des zweiten Verfahrenshilfeantrages zu laufen (kein Widerspruch in RZ 1987/9).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111923 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 18.

Im Gesetz

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