OGH 4 Ob 8/19h
Worum es ging: Wie wird der Unterhalt bei geteilter Betreuung berechnet?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Zuerst wird für beide Elternteile ein gedachter Unterhaltsbetrag ermittelt und jeweils um die anteiligen Familienleistungen gekürzt. Die Differenz dieser beiden Beträge wird halbiert; bezogene Familienleistungen werden dem Ergebnis wieder hinzugerechnet. Gezahlt wird an den Elternteil mit dem geringeren Einkommen.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Salzburg, 12.07.2018, 44 Pu 25/18w-20
- Landesgericht Salzburg als Rekursgericht, 30.11.2018, 21 R 284/18p-25
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
29.01.2019
Geschäftszahl
4Ob8/19h
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Vogel als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Schwarzenbacher, Hon.-Prof. Dr. Brenn, Dr. Rassi und MMag. Matzka als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen 1. G* A*, geboren * 2009, 2. P* A*, geboren * 2011, 3. M* A*, geboren * 2012, alle *, vertreten durch die Mutter S* A*, vertreten durch Dr. Alexandra Dosch, Rechtsanwältin in Salzburg, wegen Unterhaltsverpflichtung des Vaters P* A*, vertreten durch Dr. Ingrid Stöger und Dr. Roger Reyman, Rechtsanwälte in Salzburg, über den Revisionsrekurs der Minderjährigen gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Rekursgericht vom 30. November 2018, GZ 21 R 284/18p-25, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Salzburg vom 12. Juli 2018, GZ 44 Pu 25/18w-20, abgeändert wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.
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