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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 29.01.2019 · Fall aus Salzburg

OGH 4 Ob 8/19h

Worum es ging: Wie wird der Unterhalt bei geteilter Betreuung berechnet?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Zuerst wird für beide Elternteile ein gedachter Unterhaltsbetrag ermittelt und jeweils um die anteiligen Familienleistungen gekürzt. Die Differenz dieser beiden Beträge wird halbiert; bezogene Familienleistungen werden dem Ergebnis wieder hinzugerechnet. Gezahlt wird an den Elternteil mit dem geringeren Einkommen.

Der Weg durch die Instanzen

Entscheidungstext

51 Absätze, 11.875 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.01.2019

Geschäftszahl

4Ob8/19h

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Vogel als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Schwarzenbacher, Hon.-Prof. Dr. Brenn, Dr. Rassi und MMag. Matzka als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen 1. G* A*, geboren * 2009, 2. P* A*, geboren * 2011, 3. M* A*, geboren * 2012, alle *, vertreten durch die Mutter S* A*, vertreten durch Dr. Alexandra Dosch, Rechtsanwältin in Salzburg, wegen Unterhaltsverpflichtung des Vaters P* A*, vertreten durch Dr. Ingrid Stöger und Dr. Roger Reyman, Rechtsanwälte in Salzburg, über den Revisionsrekurs der Minderjährigen gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Rekursgericht vom 30. November 2018, GZ 21 R 284/18p-25, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Salzburg vom 12. Juli 2018, GZ 44 Pu 25/18w-20, abgeändert wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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