Wie wird der Unterhalt bei geteilter Betreuung berechnet?
betrifft Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte
Zuerst wird für beide Elternteile ein gedachter Unterhaltsbetrag ermittelt und jeweils um die anteiligen Familienleistungen gekürzt. Die Differenz dieser beiden Beträge wird halbiert; bezogene Familienleistungen werden dem Ergebnis wieder hinzugerechnet. Gezahlt wird an den Elternteil mit dem geringeren Einkommen.
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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 29.01.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Beim betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodell ist zur Ermittlung des Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Besserverdiener der fiktive Unterhaltsbetrag beider Eltern um die anteiligen Transferleistungen zu reduzieren und die Differenz beider Beträge zu halbieren. Dem Ergebnis sind allenfalls bezogene Transferleistung hinzuzurechnen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132499 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 8/19h, 29.01.2019, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ba
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