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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 25.06.2019 · Fall aus Oberösterreich

OGH 9 ObA 47/19f

Worum es ging: Muss sich das Gericht an einen Erlass des Ministeriums halten?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nur Regeln, die sich an die Bürger richten, sind Verordnungen. Anweisungen, die eine Behörde ihren eigenen Stellen gibt, sind trotz ihres Namens keine Verordnungen, sondern Weisungen. Sie binden die nachgeordneten Stellen, für die Gerichte sind sie jedoch keine verbindliche Rechtsquelle.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

VBG § 26

Entscheidungstext

64 Absätze, 20.158 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.06.2019

Geschäftszahl

9ObA47/19f

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.

Hopf als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hargassner und Dr. Stefula und die fachkundigen Laienrichter Johannes Püller und Helmut Frick als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. (FH) D***** H*****, vertreten durch Dr. Martin Riedl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Land *****, vertreten durch Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wels, wegen 7.738,29 EUR sA, über den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 18. Februar 2019, GZ 11 Ra 5/19p-16, mit dem infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichts Linz als Arbeits- und Sozialgericht vom 4. September 2018, GZ 28 Cga 16/18i-11, aufgehoben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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