Zum Inhalt springen
Anderes · Erlässe der Verwaltung und ihre Wirkung

Muss sich das Gericht an einen Erlass des Ministeriums halten?

betrifft Beamte, Lehrer, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, Behörden
Nur Regeln, die sich an die Bürger richten, sind Verordnungen. Anweisungen, die eine Behörde ihren eigenen Stellen gibt, sind trotz ihres Namens keine Verordnungen, sondern Weisungen. Sie binden die nachgeordneten Stellen, für die Gerichte sind sie jedoch keine verbindliche Rechtsquelle.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 16.02.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Nur Rechtsvorschriften, die sich an Rechtsunterworfene richten, sind Verordnungen ("Rechtsverordnungen"); verwaltungsinterne Normen mit generellem Adressatenkreis werden zwar irreführend als "Verwaltungsverordnungen" bezeichnet, sind jedoch keine Verordnungen im Sinne des B-VG, sondern Weisungen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109975 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

B-VG Art89 Abs1; B-VG Art139

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Nichtiger Bescheid bindet nicht
Verfahrensrecht · Bindung an Spruch und Begründung eines Bescheids
Verfahrensrecht · Behördenfragen im Gerichtsverfahren
Verfahrensrecht · Grenze zwischen Gericht und Behörde
Verfahrensrecht · Bindung an rechtsgestaltende Bescheide