Muss sich das Gericht an einen Erlass des Ministeriums halten?
betrifft Beamte, Lehrer, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, Behörden
Nur Regeln, die sich an die Bürger richten, sind Verordnungen. Anweisungen, die eine Behörde ihren eigenen Stellen gibt, sind trotz ihres Namens keine Verordnungen, sondern Weisungen. Sie binden die nachgeordneten Stellen, für die Gerichte sind sie jedoch keine verbindliche Rechtsquelle.
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Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 16.02.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Nur Rechtsvorschriften, die sich an Rechtsunterworfene richten, sind Verordnungen ("Rechtsverordnungen"); verwaltungsinterne Normen mit generellem Adressatenkreis werden zwar irreführend als "Verwaltungsverordnungen" bezeichnet, sind jedoch keine Verordnungen im Sinne des B-VG, sondern Weisungen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Erlass des Bundesministeriums für Bildung betreffend das Besoldungsdienstalter und die Anrechnung von Vordienstzeiten bei Lehrpersonen.OGH 9 ObA 96/22s, 16.02.2023
- Als solche generellen Weisungen binden „Verwaltungsverordnungen“ zwar die untergeordneten Behörden bzw Verwaltungsorgane; sie stellen jedoch keine für Gerichte verbindliche Rechtsquelle dar.OGH 9 ObA 96/22s, 16.02.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109975 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 96/22s, 16.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 47/19f, 25.06.2019, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
B-VG Art89 Abs1; B-VG Art139
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