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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 24.11.2020 · Fall aus Tirol

OGH 10 Ob 41/20g

Worum es ging: Bekomme ich Schmerzengeld für den Tod eines Angehörigen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Für den seelischen Schmerz über den Verlust eines nahen Angehörigen gibt es nur dann Geld, wenn der Schädiger grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hat. Bei leichter Fahrlässigkeit oder bloßer Gefährdungshaftung besteht kein solcher Anspruch. Etwas anderes gilt, wenn Sie dadurch selbst gesundheitlich geschädigt wurden.

Ja, wenn die Beziehung entsprechend eng war. Geschwistern kann Trauerschmerzengeld auch dann zustehen, wenn sie nicht im selben Haushalt gelebt haben. Bestand ein gemeinsamer Haushalt, spricht das umso mehr für den Anspruch.

Der Weg durch die Instanzen

Entscheidungstext

26 Absätze, 5.611 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

24.11.2020

Geschäftszahl

10Ob41/20g

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Univ.-Prof. Dr. Neumayr als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Fichtenau und Dr. Grohmann, den Hofrat Mag. Ziegelbauer und die Hofrätin Dr. Faber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 2.) Dr. S*, Niederlande, und 3.) Dr. C*, Niederlande, beide vertreten durch Tramposch & Partner, Rechtsanwälte KG in Innsbruck, gegen die beklagte Partei R*, vertreten durch König Ermacora Klotz & Partner, Rechtsanwälte in Innsbruck, wegen je 15.000 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 1. Juli 2020, GZ 10 R 16/20h-49, mit dem das Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 6. Februar 2020, GZ 41 Cg 11/19i-42, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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