Bekomme ich Schmerzengeld für den Tod eines Angehörigen?
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 28.04.2026 (44 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob „schwerste Verletzungen“ eines nahen Angehörigen auch einen Anspruch auf Schadenersatz wegen des bloßen Seelenschmerzes begründen können, bedurfte wegen dem Verstoß gegen das Neuerungsverbot keiner Klärung.OGH 2 Ob 53/26x, 28.04.2026
- Hier: RettungssanitäterOGH 7 Ob 114/25b, 22.10.2025
- Hier: Tod eines von drei nicht mehr in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden, erwachsenen Geschwistern bei einem Lawinenunglück; herzliche und innige Beziehung zwischen dem Verstorbenen und seinen Geschwistern auch nach Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft; regelmäßiger Kontakt; gemeinsame Urlaube; Geschwister durch frühen Tod der Mutter „zusammengeschweißt“ = intensive Gefühlsgemeinschaft.OGH 10 Ob 41/20g, 24.11.2020
- Dies gilt auch dann, wenn daneben eine psychische Beeinträchtigung mit Krankheitswert vorliegt.OGH 2 Ob 109/19x, 17.12.2019
- Hier: Anspruch auf Trauerschmerzengeld der im gemeinsamen Haushalt lebenden Schwester der Geschädigten, die nach einer medizinischen Behandlung starb.OGH 4 Ob 176/19i, 24.10.2019
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- Hier: Keine aufzugreifende Fehlbeurteilung, wenn das Berufungsgericht hier die durch behauptetes Mobbing verursachte psychische Beeinträchtigung ohne Krankheitswert einer durch den Tod oder schwerste Verletzungen eines nahen Angehörigen verursachten psychischen Beeinträchtigung wertungsmäßig nicht gleich gesetzt hat.OGH 1 Ob 170/18h, 21.11.2018
- In Anbetracht der Schwierigkeiten einer monetären Bewertung seelischer Schmerzen ist eine einheitliche Spruchpraxis von besonderer Bedeutung.OGH 4 Ob 208/17t, 22.03.2018
- Ob der Ersatz ideeller Schäden stets grobes Verschulden voraussetzt oder ob – insbesondere angesichts neuerer gesetzlicher Regelungen wie vor allem § 1328a ABGB – ein Zuspruch unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei leichter Fahrlässigkeit in Betracht kommt, wurde hier ausdrücklich offen gelassen.OGH 4 Ob 208/17t, 22.03.2018
- Die mit der Vertauschung eines neugeborenen Kindes auf einer Geburtenstation verbundene, massivste Beeinträchtigung der immateriellen Interessen von Eltern und Kind ist wertungsmäßig der Tötung bzw. schweren Verletzung eines nahen Angehörigen vergleichbar und rechtfertigt in Übereinstimmung mit den zum Trauerschmerzengeld entwickelten Grundsätzen einen Ersatzanspruch für erlittenen Seelenschmerz.OGH 4 Ob 208/17t, 22.03.2018
- Für die Bemessung ist nicht die Dauer des Seelenschmerzes, sondern die Intensität der familiären Beziehung maßgebliches Kriterium.OGH 2 Ob 48/16x, 28.03.2017
- Eine intensive Gefühlsgemeinschaft zwischen Eltern und Kind ist - soweit nicht Gegenteiliges bewiesen wird - stets zu vermuten.OGH 13 Os 141/11a, 10.05.2012
- Für das Trauerschmerzengeld ist grobes Verschulden des Schädigers Anspruchsvoraussetzung.OGH 2 Ob 219/10k, 22.06.2011
- Die formale, an der familienrechtlichen Beziehung orientierte Abgrenzung des berechtigten Personenkreises sowie die an die Haushaltsgemeinschaft geknüpfte Beweislastverteilung ist beim Schadenersatz für den (bloßen) Trauerschmerz notwendig, weil sich das Bestehen und der Umfang dieses Gefühlsschadens wegen des Fehlens einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nur schwer feststellen und überprüfen lässt.OGH 2 Ob 39/09p, 25.06.2009
- Hier: Ein Zuspruch von Trauerschmerzengeld an die Eltern in Höhe von je 17.000 EUR und an die beiden Brüder von je 8.000 EUR hält sich im Rahmen der neueren höchstgerichtlichen Rechtsprechung.OGH 10 Ob 81/08x, 09.09.2008
- Hier: Tod einer bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten haushaltszugehörigen 19jährigen Jugendlichen nach mehrtägigem Spitalsaufenthalt - Trauerschmerzengeld Eltern 20.000 Euro, Geschwister 15.000 Euro.OGH 2 Ob 55/08i, 26.06.2008
- Ein sehr hoher Verschuldensgrad des Schädigers ist für die Bemessung der Höhe des Trauerschmerzengelds nicht ausschlaggebend. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schädigers ist vielmehr überhaupt erst Voraussetzung für die Zuerkennung eines Trauerschmerzengelds an nahe Angehörige, wenn der Seelenschmerz zu keiner eigenen Gesundheitsschädigung im Sinn des § 1325 ABGB geführt hat.OGH 2 Ob 55/08i, 26.06.2008
- Die Intensität der familiären Bindung, das Alter von Unfallopfer und Angehörigen und insbesondere das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft sind bei der Bemessung der Anspruchshöhe von Bedeutung. Die Intensität der Gefühlsgemeinschaft kann nicht (nur) an der Anzahl der gemeinsam verbrachten Lebensjahre gemessen werden. Der Umstand, dass die Kläger um den Verlust eines haushaltszugehörigen Mitgliedes der Kernfamilie (Eltern-Kinder) trauern und wegen der besonderen Intensität der familiären Nahebeziehung auch als besonders schutzwürdig anzusehen sind, fällt entscheidend ins Gewicht (hier: Verlust der sechsjährigen Tochter; Schmerzengeld Euro 20.000,-- pro Elternteil).OGH 2 Ob 263/06z, 12.07.2007
- Keine zwingenden Wertungswidersprüche zur Rechtslage bei entgangenen Urlaubsfreuden oder sexuellen Belästigungen.OGH 2 Ob 163/06v, 14.06.2007
- Eine Person, die zwar eine gewisse Nahebeziehung zum Getöteten hatte, jedoch mit dem Getöteten weder (nah) verwandt noch verheiratet noch deren Lebensgefährte war, hat keinen Anspruch auf Schmerzengeld wegen eines erlittenen Trauer- oder Schockschadens.OGH 2 Ob 15/07f, 14.06.2007
- Zur groben Fahrlässigkeit kann auch auf die Judikatur zu § 61 VersVG (RS0080275, RS0080414) zurückgegriffen werden.OGH 2 Ob 153/06y, 13.07.2006
- Selbst die Ausweitung dieser Rechtsprechung auf Fälle schwerster Verletzung von nahen Angehörigen würde grobes Verschulden des Schädigers voraussetzen.OGH 2 Ob 18/06w, 02.02.2006
- Hier: Lebensgefährte, grobe Fahrlässigkeit, Schockschaden mit Krankheitswert; Schmerzengeld 11.000,-- Euro.OGH 2 Ob 212/04x, 02.02.2006
- Hat der Kläger wegen des Unfalltodes eines Geschwisters einen Krankheitswert erreichenden „Schockschaden" erlitten, dann ist bereits eine intensive Gefühlsgemeinschaft, wie sie zwischen nächsten Angehörigen typischerweise besteht, jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Geschwister vor dem Unfall im gemeinsamen Haushalt gelebt haben oder die gemeinsame Haushaltszugehörigkeit erst so kurze Zeit vor dem Unfall beendet wurde, dass eine Änderung in den Gefühlsbeziehungen seither noch nicht eingetreten sein konnte. In beiden Fällen wäre die Annahme einer intensiven Gefühlsgemeinschaft selbst dann nicht widerlegbar, wenn diese Nahebeziehung vor dem Unfall gerade gestört gewesen sein sollte.OGH 2 Ob 99/05f, 23.05.2005
- Auch zwischen Geschwistern, die im gemeinsamen Haushalt leben, besteht typischerweise eine solche Gemeinschaft. Gegenteiliges hätte der Schädiger zu beweisen. Ohne Haushaltsgemeinschaft reicht das familiäre Naheverhältnis zwischen Geschwistern für sich allein nicht aus, um einen Anspruch auf Trauerschmerzengeld zu begründen. Vielmehr wäre dann vom Geschädigten das Bestehen einer intensiven Gefühlsgemeinschaft, die jener innerhalb der Kernfamilie annähernd entspricht, zu beweisen.OGH 2 Ob 90/05g, 21.04.2005
- Geschwister fallen in den Grenzbereich des anspruchsberechtigten Personenkreises.OGH 2 Ob 90/05g, 21.04.2005
- Für die Zuerkennung von Trauerschmerzengeld ist die intensive Gefühlsgemeinschaft maßgeblich, wie sie zwischen den nächsten Angehörigen typischerweise besteht.OGH 2 Ob 90/05g, 21.04.2005
- Der Anspruch auf Trauerschmerzengeld kann nicht schon mit der Begründung verneint werden, das Ableben von Eltern entspreche für erwachsene Kinder ohnehin dem "Lebenskalkül".OGH 2 Ob 141/04f, 01.07.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115189 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 44.
- OGH 2 Ob 53/26x, 28.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 114/25b, 22.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 30/25p, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 63/24i, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 42/24a, 23.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 208/23m, 14.12.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 98/20z, 28.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 41/20g, 24.11.2020, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 176/19i, 24.10.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 208/17t, 22.03.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Als nicht naher Angehöriger nur ausnahmsweise. Sie brauchen einen Grund, der einer engen persönlichen Beziehung gleichwertig ist. Erforderlich ist jedenfalls, dass Sie dem Geschehen in gravierender Weise unmittelbar ausgesetzt waren; eine eigene Gefährdung oder eine Beteiligung als Unfallgegner oder Beifahrer ist dafür nicht zwingend nötig.
Ja. Es lässt sich zwar allgemein nicht sagen, welcher Stärke körperlicher Schmerzen ein seelisches Leid entspricht. Für die Bemessung des Schmerzengeldes dürfen aber unbedenklich Schmerzperioden herangezogen werden. Allgemein gültige Richtwerte gibt es nicht, es kommt sehr auf den Einzelfall an.