OGH 5 Ob 49/21y
Worum es ging: Kann ich mein zurückgezogenes Rechtsmittel wieder aufleben lassen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ziehen Sie ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss zurück, gelten dieselben Regeln wie bei der Zurücknahme einer Berufung. Sie können die Zurücknahme nicht an eine Bedingung knüpfen und nicht widerrufen. Die Entscheidung wird sofort rechtskräftig.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Spittal an der Drau, 05.11.2020
- Landesgericht Klagenfurt als Rekursgericht, 16.12.2020, 3 R 168/20w
Entscheidungstext
19 Absätze, 1.349 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
20.09.2021
Geschäftszahl
5Ob49/21y
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerin A*****, vertreten durch Mag. Gerald Rauchenwald, öffentlicher Notar in Villach, wegen Grundbuchshandlungen ob EZ ***** KG *****, über den Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichts Klagenfurt als Rekursgericht vom 16. Dezember 2020, AZ 3 R 168/20w, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Spittal an der Drau vom 5. November 2020, TZ 5143/2020, bestätigt wurde, den
B e s c h l u s s
gefasst:
Spruch
Die Zurückziehung des Revisionsrekurses durch die Antragstellerin wird zur Kenntnis genommen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).