OGH 9 ObA 35/22w
Worum es ging: Ist meine Kündigung während der Kurzarbeit automatisch unwirksam?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Eine Kündigung, die während der Kurzarbeit oder während der Behaltefrist ausgesprochen wird, ist nicht schon deshalb unwirksam. Die Förderung ist aber zu berücksichtigen, wenn Sie die Kündigung anfechten und geprüft wird, ob betriebliche Erfordernisse dafür vorlagen.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht, 02.02.2022, 15 Ra 81/21f-31
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
19.05.2022
Geschäftszahl
9ObA35/22w
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Senatspräsidentin Dr. Fichtenau als Vorsitzende, den Hofrat Mag. Ziegelbauer und die Hofrätin Hon.-Prof. Dr. Dehn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Elisabeth Schmied (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und ADir. Gabriele Svirak (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei D*, vertreten durch Dr. Hanns Forcher-Mayr, Dr. Josef Kantner, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei F* GmbH, *, vertreten durch Hauska & Matzunski Rechtsanwälte OG in Innsbruck, wegen 10.920,87 EUR brutto sA, über die Revision der beklagten Partei (Revisionsinteresse: 7.647,23 EUR brutto) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 2. Februar 2022, GZ 15 Ra 81/21f-31, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht vom 6. Mai 2021, GZ 75 Cga 74/20a-20, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.
Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird.
Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.215,48 EUR (darin 202,58 EUR USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die mit 2.359,88 EUR (darin 138,98 EUR USt und 1.526 EUR Pauschalgebühr) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.
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