OGH 1 Nc 14/22g
Worum es ging: Welches Gericht entscheidet, wenn alle Richter ausgeschlossen sind?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Stützt sich eine Amtshaftungssache auf das Verhalten von Richtern eines Gerichts, sind alle Richter dieses Gerichts und des übergeordneten Rechtsmittelgerichts von der Entscheidung ausgeschlossen. Das darüberstehende Oberlandesgericht bestimmt dann ein anderes Gericht.
Entscheidungstext
22 Absätze, 2.139 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
22.06.2022
Geschäftszahl
1Nc14/22g
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie den Hofrat und die Hofrätin Mag. Wurzer und Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zu AZ 22 Cg 38/22w anhängigen Rechtssache der klagenden Partei G*, vertreten durch Mag. Markus Adam, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1, Singerstraße 17–19, wegen 12.488,81 EUR sA in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Akt wird dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zurückgestellt.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).