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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 22.06.2022

OGH 1 Nc 14/22g

Worum es ging: Welches Gericht entscheidet, wenn alle Richter ausgeschlossen sind?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Stützt sich eine Amtshaftungssache auf das Verhalten von Richtern eines Gerichts, sind alle Richter dieses Gerichts und des übergeordneten Rechtsmittelgerichts von der Entscheidung ausgeschlossen. Das darüberstehende Oberlandesgericht bestimmt dann ein anderes Gericht.

Entscheidungstext

22 Absätze, 2.139 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.06.2022

Geschäftszahl

1Nc14/22g

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie den Hofrat und die Hofrätin Mag. Wurzer und Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zu AZ 22 Cg 38/22w anhängigen Rechtssache der klagenden Partei G*, vertreten durch Mag. Markus Adam, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1, Singerstraße 17–19, wegen 12.488,81 EUR sA in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Akt wird dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zurückgestellt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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