OGH 9 Ob 39/22h
Worum es ging: Gilt mein Rücktrittsrecht auch, wenn der Betrieb nicht versendet?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Für ein auf Fernabsatz ausgerichtetes Vertriebssystem ist kein eigenes Versandsystem nötig. Auch ein behördliches Betretungsverbot während eines Lockdowns steht der Anwendung dieser Verbraucherschutzregeln und Ihrem Rücktrittsrecht nicht entgegen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Wels, 01.06.2021, 30 Cg 10/21k-11
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 25.11.2021, 6 R 108/21a-15
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
30.06.2022
Geschäftszahl
9Ob39/22h
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als Vorsitzende sowie die Hofrätin und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Ziegelbauer, Hon.-Prof. Dr. Dehn, Dr. Hargassner und Dr. Thunhart in der Rechtssache der klagenden Partei * L*, vertreten durch Summereder Pichler Rechtsanwalts GmbH in Leonding, gegen die beklagte Partei H* GmbH, *, vertreten durch Waitz Rechtsanwälte GmbH in Linz, wegen 19.603 EUR sA, (Revisionsinteresse: 18.703 EUR sA), über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 25. November 2021, GZ 6 R 108/21a-15, mit dem der Berufung der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Wels vom 1. Juni 2021, GZ 30 Cg 10/21k-11, nicht Folge gegeben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision der beklagten Partei wird zurückgewiesen.
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