OGH 8 ObA 64/22b
Worum es ging: Warum wartet das Gericht auf eine europäische Entscheidung?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Stellen sich in Ihrem Verfahren dieselben Auslegungsfragen zum Unionsrecht wie in einem bereits beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren, kann das Gericht Ihr Verfahren bis zu dessen Entscheidung unterbrechen. Das ist sinnvoll, weil diese Entscheidung allgemein wirkt und auch auf andere Fälle anzuwenden ist.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 19.05.2022, 11 Ra 27/22b-25
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
30.08.2022
Geschäftszahl
8ObA64/22b
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter (Senat gemäß § 11a Abs 3 Z 1 ASGG) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei P* M*, vertreten durch die burkowski/gallistl Rechtsanwälte GesbR in Linz, gegen die beklagte Partei A* GmbH, *, vertreten durch Mag. Philippe Aigner, Rechtsanwalt in Wels, wegen 1.017 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei (Revisionsinteresse 726,43 EUR sA) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 19. Mai 2022, GZ 11 Ra 27/22b-25, womit das Urteil des Landesgerichts Linz als Arbeits- und Sozialgericht vom 2. März 2022, GZ 64 Cga 26/21d-20, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu C-411/22 über den vom Verwaltungsgerichtshof am 24. Mai 2022 zu Ra 2021/03/0098-0100, 0102, 0103 gestellten Antrag auf Vorabentscheidung unterbrochen.
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