Warum wartet das Gericht auf eine europäische Entscheidung?
betrifft Kläger, Beklagte, Konsumenten, Verfahrensparteien
Stellen sich in Ihrem Verfahren dieselben Auslegungsfragen zum Unionsrecht wie in einem bereits beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren, kann das Gericht Ihr Verfahren bis zu dessen Entscheidung unterbrechen. Das ist sinnvoll, weil diese Entscheidung allgemein wirkt und auch auf andere Fälle anzuwenden ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (130 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Wenn dieselben Erwägungen betreffend Auslegungszweifel gemeinschaftsrelevanter Vorschriften auch für die vorliegende Rechtssache gelten, ist es zweckmäßig und geboten, mit der Entscheidung bis zu jener des Europäischen Gerichtshofes über das bereits gestellte Vorabentscheidungsersuchen zuzuwarten und das gegenständliche Revisionsverfahren zu unterbrechen. Dies ist prozessökonomisch sinnvoll, weil der Oberste Gerichtshof auch in Rechtssachen, in denen er nicht unmittelbar Anlassfallgericht ist, von einer allgemeinen Wirkung der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes auszugehen und diese auch für andere als die hier unmittelbaren Anlassfälle anzuwenden hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterbrechung bis zur Entscheidung des EuGH über das zu C-825/24 anhängige Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Auslegung des Art 25 EUGVVO hinsichtlich der Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung auf im Vertrag begünstigte Dritte.OGH 7 Ob 136/25p, 25.09.2025
- Hier: Unterbrechung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH über das zu C-70/25 anhängige Vorabentscheidungsersuchen zur Frage, ob Art 73 Abs 1 iVm 74 Abs 1 RL (EU) 2015/2366 dahin zu verstehen sind, dass ein Zahlungsdienstleister die unverzügliche Erstattung des Betrags eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs an einen Zahler verweigern kann, wenn der Zahler durch eine grob fahrlässige Verletzung der in Art 69 genannten Pflichten einen Schaden infolge des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs erlitten hat?OGH 5 Ob 54/24p, 03.06.2025
- Hier: Unterbrechung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH über das zu C-468/24 anhängige Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Auslegung des Unionsrechts im Zusammenhang mit dem Einbau eines digitalen Strommessgeräts ("Smart-Meter").OGH 6 Ob 218/24p, 18.02.2025
- Hier: Unterbrechung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH über das zu C-666/23 anhängige Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Relevanz eines Verbotsirrtums aus Sicht des Unionsrechts zur Beurteilung der Haftung des Herstellers des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs ("Abgasskandal")OGH 9 Ob 102/24a, 13.02.2025
- Hier: Unterbrechung wegen des beim EuGH zu C-751/24 anhängigen Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der VO 715/2007/EG sowie der RL 2007/46/EG betreffend die Haftung des Herstellers des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Motors, wenn der Hersteller des Fahrzeug dessen 100%ige Tochtergesellschaft istOGH 7 Ob 192/24x, 18.12.2024
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- Eine generelle Unterbrechungspflicht besteht aber nicht.OGH 10 Ob 39/24v, 17.12.2024
- Hier: Unterbrechung wegen des vom BGH gestellten, beim EuGH zu C-655/23 anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens betreffend (unter anderem) Art 17, 18, 79 und 84 DSGVO.OGH 6 Ob 37/24w, 27.08.2024
- Hier: Unterbrechung wegen des vom BGH gestellten, beim EuGH zu C-307/22 anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens betreffend Art 15 Abs 3, Art 23 Abs 1 DSGVO.OGH 6 Ob 201/22k, 30.08.2023
- Hier: VW-Abgasskandal.OGH 10 Ob 49/22m, 22.02.2023
- Hier: Unterbrechung im Hinblick auf das zu C-100/21 beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsverfahren, das über Antrag des Landgerichts Ravensburg, Deutschland, eingeleitet wurde. Gegenstand des Verfahrens sind die Fragen, ob ein zivilrechtlicher deliktischer Ersatzanspruch des Fahrzeugerwerbers gegen den Fahrzeughersteller bei jeglichem schuldhaften (fahrlässigen oder vorsätzlichen) Handeln des Fahrzeugherstellers in Bezug auf das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs besteht, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gemäß Art 5 Abs 2 der VO Nr 715/2007 ausgestattet ist, sowie die Berechnung des Nutzungsvorteils.OGH 10 Ob 2/23a, 21.02.2023
- Hier: Unterbrechung im Hinblick auf das zu C-411/22 beim EuGH anhängige Vorabentscheidungsverfahren, das über Antrag des VwGH zu Ra 2021/03/0098-0100, 0102, 0103 eingeleitet wurde; fraglich ist hier, nach welcher (europarechtlichen) Vorschrift sich ein allfälliger Entgeltfortzahlungsanspruch eines Grenzgängers iSd VO (EG) 883/2004 im Falle einer außerhalb des Regimes des § 32 EpiG von einer ausländischen Gesundheitsbehörde verfügten Quarantäne richtet.OGH 8 ObA 64/22b, 30.08.2022
- Hier: Unterbrechung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH zu C‑343/19 (Internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Klagen wegen reiner Vermögensschäden aus behaupteten Abgasmanipulationen gegen einen deutschen Fahrzeughersteller).OGH 4 Ob 141/19t, 22.08.2019
- Im Strafverfahren spricht der Oberste Gerichtshof mit Beschluss aus, dass die Entscheidung des EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen abgewartet wird.OGH 12 Os 136/16s, 13.07.2017
- Hier: Unterbrechung bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über ein von einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats gestelltes Vorabentscheidungsersuchen.OGH 10 ObS 147/16i, 21.03.2017
- Nach Vorliegen der Vorabentscheidung wird das Verfahren nur auf Antrag einer Partei fortgesetzt werden. Eine amtswegige Fortsetzung ist nicht erforderlich, weil diese der Disposition der Parteien unterliegt. Diese können daher zum gegebenen Zeitpunkt zunächst selbst ihre Schlüsse aus der dann vorliegenden Vorabentscheidung zum Zugabenverbot ziehen.OGH 4 Ob 210/08y, 24.03.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110583 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 130.
- OGH 1 Ob 73/26f, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 18/25w, 30.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 57/25s, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 54/24p, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 53/24b, 15.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 71/24p, 02.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 36/25t, 02.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 217/24h, 02.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 174/24f, 25.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 136/24t, 25.02.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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