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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 03.10.2022 · Fall aus Kärnten

OGH 5 Ob 150/22b

Worum es ging: Kann ich mein zurückgezogenes Rechtsmittel wieder aufleben lassen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ziehen Sie ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss zurück, gelten dieselben Regeln wie bei der Zurücknahme einer Berufung. Sie können die Zurücknahme nicht an eine Bedingung knüpfen und nicht widerrufen. Die Entscheidung wird sofort rechtskräftig.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 484

Entscheidungstext

18 Absätze, 1.638 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

03.10.2022

Geschäftszahl

5Ob150/22b

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. M*, 2. K*, 3. S*, alle vertreten durch Mag. Karl Daniel Gratzer, öffentlicher Notar in Klagenfurt am Wörthersee, wegen Grundbuchshandlungen betreffend die EZ * KG * und EZ * KG *, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesgerichts Klagenfurt als Rekursgericht vom 7. Juli 2022, AZ 3 R 93/22v, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Feldkirchen vom 24. Mai 2022, TZ 1164/22, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Rückziehung des außerordentlichen Revisionsrekurses durch die Antragsteller wird zur Kenntnis genommen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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