OGH 7 Ob 198/22a
Worum es ging: Welches Recht gilt bei einem Schiunfall im Ausland?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ereignet sich der Unfall im Ausland, kann das dortige Recht anzuwenden sein. Das Gericht beurteilt den Zusammenstoß dann nach diesem Recht und zieht dabei die Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes heran.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 05.10.2022, 3 R 112/22v-55
Zitierte Paragrafen
ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
27 Absätze, 4.521 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
13.12.2022
Geschäftszahl
7Ob198/22a
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Malesich, Dr. Weber und Mag. Fitz als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C* E*, vertreten durch die Wijnkamp Advocatuur/Advokatur GmbH in Mils bei Imst, gegen die beklagte Partei M* L*, vertreten durch Mag. Alexandra Knapp, Rechtsanwältin in Salzburg, wegen 19.134,64 EUR sA und Feststellung (Streitwert 10.000 EUR), über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 5. Oktober 2022, GZ 3 R 112/22v-55, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).