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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 13.12.2022 · Fall aus Oberösterreich

OGH 7 Ob 198/22a

Worum es ging: Welches Recht gilt bei einem Schiunfall im Ausland?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ereignet sich der Unfall im Ausland, kann das dortige Recht anzuwenden sein. Das Gericht beurteilt den Zusammenstoß dann nach diesem Recht und zieht dabei die Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes heran.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510

Entscheidungstext

27 Absätze, 4.521 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

13.12.2022

Geschäftszahl

7Ob198/22a

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Malesich, Dr. Weber und Mag. Fitz als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C* E*, vertreten durch die Wijnkamp Advocatuur/Advokatur GmbH in Mils bei Imst, gegen die beklagte Partei M* L*, vertreten durch Mag. Alexandra Knapp, Rechtsanwältin in Salzburg, wegen 19.134,64 EUR sA und Feststellung (Streitwert 10.000 EUR), über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 5. Oktober 2022, GZ 3 R 112/22v-55, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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