OGH 10 Ob 34/22f
Worum es ging: Wann darf die Gegenseite auf mein Rechtsmittel antworten?
Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Im Außerstreitverfahren wird eine Antwort der Gegenseite auf Ihr Rechtsmittel nur eingeholt, wenn über die Sache selbst oder über die Kosten entschieden wurde. Als Entscheidung über die Sache gilt jede Entscheidung über den Gegenstand des Verfahrens, auch eine Zurückweisung. Eine durchgehende Beteiligung der Gegenseite an allen Rechtsmittelverfahren wollte der Gesetzgeber nicht.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Floridsdorf, 13.01.2022, 1 Pu 376/10w-50 und -51
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, 25.04.2022, 45 R 93/22t
Zitierte Paragrafen
AußStrG Art. 10 § 2 AußStrG § 63 AußStrG § 68
Entscheidungstext
35 Absätze, 6.042 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
13.12.2022
Geschäftszahl
10Ob34/22f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Mag. Ziegelbauer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Faber und die Hofräte Mag. Schober, Dr. Thunhart und Dr. Annerl als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Kinder R*, geboren * 2008, und N*, geboren * 2009, beide vertreten durch das Land Wien als Kinder- und Jugendhilfeträger (Magistrat der Stadt Wien, Kinder- und Jugendhilfe, Rechtsvertretung Bezirk 21, 1210 Wien, Franz-Jonas-Platz 12), wegen Unterhaltsvorschuss, über den Revisionsrekurs des Bundes, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 25. April 2022, AZ 45 R 93/22t, GZ 45 R 94/22i-64, womit die Beschlüsse des Bezirksgerichts Floridsdorf vom 13. Jänner 2022, GZ 1 Pu 376/10w-50 und -51, bestätigt wurden, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Akten werden dem Rekursgericht mit dem Auftrag zurückgestellt, die Zustellung jeweils einer Gleichschrift des Revisionsrekurses an den Vater M* zu Handen des Zustellkurators RA Dr. Christian Lang sowie an die Mutter H* zu veranlassen.
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