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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 17.01.2023 · Fall aus Salzburg

OGH 2 Ob 165/22m

Worum es ging: Wird der Unterhalt für mein Kind starr nach Prozenten berechnet?

Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Der Unterhalt wird nicht als mathematisch exakter Prozentsatz berechnet. Die Prozentsätze sind eine wichtige Orientierungshilfe für die Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen. Sie sollen dafür sorgen, dass vergleichbare Fälle annähernd gleich behandelt werden.

Der Weg durch die Instanzen

Entscheidungstext

27 Absätze, 4.018 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

17.01.2023

Geschäftszahl

2Ob165/22m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende sowie die Hofräte Dr. Nowotny, Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, MMag. Sloboda und Dr. Kikinger als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj D* und des mj J* 2006, *, beide vertreten durch das Land Salzburg als Kinder- und Jugendhilfeträger (*), wegen Unterhalts, über den Revisionsrekurs des Vaters T*, vertreten durch Dr. Roman Moser, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Rekursgericht vom 30. Juni 2022, GZ 21 R 109/22h-62, womit infolge Rekurses der Kinder der Beschluss des Bezirksgerichts St. Johann im Pongau vom 30. März 2022, GZ 393 Pu 81/21k-58, abgeändert wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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