Wird der Unterhalt für mein Kind starr nach Prozenten berechnet?
betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Eltern
Der Unterhalt wird nicht als mathematisch exakter Prozentsatz berechnet. Die Prozentsätze sind eine wichtige Orientierungshilfe für die Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen. Sie sollen dafür sorgen, dass vergleichbare Fälle annähernd gleich behandelt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Es soll zwar nicht ein mathematisch exakter Prozentsatz der Unterhaltsbemessungsgrundlage als Unterhalt errechnet werden, die Prozentsätze dienen - als maßgebende Orientierungshilfe für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen - jedoch ungeachtet der Pauschalierung dazu, vergleichbare Fälle annähernd gleich zu behandeln.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Unterhaltsbemessung hat nicht nach mathematischen Formeln zu erfolgen, sondern der Unterhalt ist als angemessen zu bemessen.OGH 8 Ob 89/17x, 24.08.2017
- Hier: Abweichen von der starren Berechnung nach der Prozentsatzmethode, weil eine von den durchschnittlichen Verhältnissen abweichende Konstellation vorliegt (Wohnungskosten werden von der Unterhaltsberechtigten getragen).OGH 8 Ob 115/16v, 22.02.2017
- Hier: Einstweiliger Ehegattenunterhalt.OGH 8 Ob 115/16v, 22.02.2017
- Nach den Kriterien der Einzelfallgerechtigkeit sind aber immer auch die besonderen Umstände des Einzelfalls bedeutsam.OGH 8 Ob 106/13s, 28.04.2014
- Hier: Berücksichtigung von Fahrtkosten bei Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage.OGH 8 Ob 63/13t, 30.07.2013
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- Der Unterhalt ist nicht mathematisch exakt zu berechnen.OGH 8 Ob 63/13t, 30.07.2013
- Bei gehobenen Einkommensverhältnissen besteht bei der Unterhaltsfestsetzung ein größerer Ermessensspielraum des Gerichts.OGH 3 Ob 44/08d, 08.05.2008
- Die Anwendung fixer Sätze bzw eine starre Quotierung der zur steuerlichen Entlastung heranzuziehenden Teile der Familienbeihilfe sind als den Erfordernissen im Einzelfall nicht Rechnung tragend und die Intention des Verfassungsgerichtshofs, durch eine im Einzelfall erforderliche und ausreichende Anrechnung der Transferleistungen einen verfassungsgemäßen steuerlichen Ausgleich zu erreichen, unterlaufend abzulehnen.OGH 10 Ob 31/08v, 06.05.2008
- Der Unterhalt wird also nicht exakt mathematisch berechnet, sondern im Rahmen einer Ermessensentscheidung bemessen.OGH 7 Ob 118/07i, 26.09.2007
- Die Unterhaltsbemessung kann im Interesse der Gleichbehandlung gleichgelagerter Fälle nach Prozentkomponenten erfolgen und bietet für durchschnittliche Verhältnisse eine brauchbare Handhabe, um den Unterhaltsberechtigten an den Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen angemessen teilhaben zu lassen.OGH 1 Ob 16/00k, 25.07.2000
- Der Regelbedarf bietet nur eine Orientierungshilfe für Durchschnittsfälle, die - ohne weitere Berücksichtigung der konkreten Lebensverhältnisse - die Angemessenheit der Bedarfsbemessung nicht immer sichern kann.OGH 6 Ob 114/99b, 24.06.1999
- Auch bei der Festsetzung einstweiligen Unterhalts ist die Anwendung dieser Methode zulässig und für durchschnittliche Verhältnisse brauchbar.OGH 1 Ob 2082/96z, 23.04.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057284 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 36.
- OGH 1 Ob 13/26g, 10.03.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 82/25t, 28.10.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 72/25h, 26.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 190/24p, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 97/24v, 06.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 73/24b, 27.05.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 43/24k, 17.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 165/22m, 17.01.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 9 Ob 48/22g, 14.07.2022
- OGH 5 Ob 9/20i, 20.02.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- ABGB § 231 · Kindesunterhalt
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