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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 29.03.2023 · Fall aus Tirol

OGH 8 ObA 8/22t

Worum es ging: Bekomme ich als Teilzeitkraft einen Zuschlag für Mehrarbeit?

Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Für Mehrarbeitsstunden in Teilzeit gebührt Ihnen ein Zuschlag von 25 Prozent. Er entfällt nur, wenn die Stunden innerhalb des festgelegten Zeitraums von drei Monaten durch Zeitausgleich im Verhältnis eins zu eins ausgeglichen werden. Wird die Arbeitszeit ohne Gleitzeitvereinbarung und ohne kollektivvertragliche Regelung über mehr als drei Monate durchgerechnet, vermeidet das den Zuschlag nicht.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ASGG Art. 10 § 2 ZPO § 52

Entscheidungstext

89 Absätze, 19.295 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.03.2023

Geschäftszahl

8ObA8/22t

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Mag.a Antonia Oberwalder (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Werner Stepanowsky (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R* S*, vertreten durch Dr. Peter Wallnöfer, Mag. Eva Suitner, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei W* GmbH, *, vertreten durch Rainer-Rück-Rechtsanwälte in Innsbruck, wegen 5.897,46 EUR sA, über den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 1. Dezember 2021, GZ 15 Ra 70/21p-30, mit dem das Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht vom 23. März 2021, GZ 44 Cga 28/20h-22, aufgehoben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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