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Bekomme ich als Teilzeitkraft einen Zuschlag für Mehrarbeit?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Teilzeitbeschäftigte, Arbeitgeber
Für Mehrarbeitsstunden in Teilzeit gebührt Ihnen ein Zuschlag von 25 Prozent. Er entfällt nur, wenn die Stunden innerhalb des festgelegten Zeitraums von drei Monaten durch Zeitausgleich im Verhältnis eins zu eins ausgeglichen werden. Wird die Arbeitszeit ohne Gleitzeitvereinbarung und ohne kollektivvertragliche Regelung über mehr als drei Monate durchgerechnet, vermeidet das den Zuschlag nicht.

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Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 29.03.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Eine Durchrechnung der Arbeitszeit von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, die keine Gleitzeitvereinbarung haben, über mehr als drei Monate ohne kollektivvertragliche Rechtsgestaltung ist nicht geeignet, den Mehrarbeitszuschlag zu vermeiden. Für geleistete Mehrarbeitsstunden besteht daher gemäß § 19d Abs 3a AZG ein Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag in Höhe von 25 %, sofern die Mehrarbeitsstunden nicht innerhalb eines Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten Zeitraums innerhalb von drei Monaten, in dem sie angefallen sind, durch Zeitausgleich 1:1 ausgeglichen wurden (§ 19d Abs 3b Z 1 AZG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128955 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

AZG §19d Abs3; AZG §19d Abs3b Z1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Überstundenentgelt nur für geleistete Überstunden

Überstundenentgelt steht Ihnen nur für Überstunden zu, die Sie tatsächlich geleistet haben. Eine Ausnahme gilt nur bei einer Pauschalvereinbarung. Fallen bisher regelmäßig geleistete Überstunden zur Gänze weg, besteht kein Anspruch auf Weiterzahlung im bisherigen Umfang.

günstig für Arbeitgeber Ersatzruhezeit nach Nachtdienst

Wird Ihnen für den Nachtdienst eine Ersatzruhezeit gewährt, die auf die Normalarbeitszeit angerechnet und damit entlohnt wird, ist das kein zusätzliches Entgelt. Die Mehrleistung in der Nacht wird dadurch ausgeglichen, die Arbeitszeit wird nur anders verteilt. Anders kann es sein, wenn dabei ungleichwertige Arbeitszeiten gegeneinander abgerechnet werden.

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