Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 8 ObS 1/23i
Worum es ging: Bekomme ich Insolvenzgeld, wenn ich im Ausland arbeitete?
Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Der Anspruch auf Insolvenz-Entgelt besteht nur für Arbeitnehmer, deren Beschäftigung in die österreichische Sozialversicherung fällt. Das sind die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer eines Arbeitgebers, über dessen Vermögen im Inland ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht, 18.06.2020, 7 Rs 7/20h-11
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
29.03.2023
Geschäftszahl
8ObS1/23i
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Antonia Oberwalder (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Werner Stepanowsky (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei DI A* B*, vertreten durch Dr. Christoph Orgler, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei IEF Service GmbH, Geschäftsstelle Graz, 8020 Graz, Europaplatz 12, vertreten durch die Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17–19, wegen 19.363 EUR sA (Insolvenz-Entgelt), über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 18. Juni 2020, GZ 7 Rs 7/20h-11, mit dem das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 14. Oktober 2019, GZ 7 Cgs 35/19f-7, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen und zu Recht erkannt:
Spruch
I. Das unter 8 ObS 7/20t ausgesetzte Verfahren wird fortgesetzt.
II. Der Revision wird nicht Folge gegeben.
Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 1.332,54 EUR (darin 222,09 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.
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