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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 19.04.2023 · Fall aus Wien

OGH 7 Ob 46/23z

Worum es ging: Was passiert, wenn ich zu früh auf eine Revision antworte?

Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Antworten Sie auf eine Revision, ohne die Mitteilung des Gerichts abzuwarten, dass Ihnen die Beantwortung freisteht, gilt diese Antwort als nicht notwendig zur Rechtsverfolgung. Nach Abschluss des Verfahrens wird sie inhaltlich auch nicht mehr behandelt.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 71

Entscheidungstext

17 Absätze, 1.583 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.04.2023

Geschäftszahl

7Ob46/23z

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Malesich, Dr. Weber und Mag. Fitz als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen 1. L* J*, geboren * 2008, 2. S* J*, geboren * 2010 und 3. F* J*, geboren * 2017, *, Mutter: I* V*, MSc, *, vertreten durch Mag. Isabella Jorthan, Rechtsanwältin in Wien, Vater: F* J*, BSc, *, vertreten durch Mag. Jakob Weinrich, LL.M., Rechtsanwalt in Wien, wegen Obsorge, im Verfahren über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 14. Februar 2023, GZ 44 R 62/23b-353, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revisionsrekursbeantwortung des Vaters wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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