OGH 1 Nc 82/23h
Worum es ging: Welches Gericht entscheidet, wenn ich Richter eines Oberlandesgerichts beschuldige?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Leiten Sie Ihren Ersatzanspruch aus einer Entscheidung oder einem Verhalten von Richtern eines Oberlandesgerichts ab, bestimmt der Oberste Gerichtshof ein Gericht außerhalb dieses Sprengels. Ob Ihr Anspruch berechtigt ist, wird dabei nicht geprüft. Stützen Sie sich dagegen nur auf die erstinstanzliche Entscheidung, bleibt es beim zuständigen Gericht.
Entscheidungstext
20 Absätze, 1.650 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
29.08.2023
Geschäftszahl
1Nc82/23h
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu AZ 68 Cg 10/23z anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Dr. R*, als Masseverwalter in der Insolvenz über das Vermögen der P* GmbH, *, vertreten durch die Hopmeier Wagner Kirnbauer Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), wegen 5.346,93 EUR sA, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache wird das Landesgericht Leoben als zuständig bestimmt.
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