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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 29.08.2023

OGH 1 Nc 82/23h

Worum es ging: Welches Gericht entscheidet, wenn ich Richter eines Oberlandesgerichts beschuldige?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Leiten Sie Ihren Ersatzanspruch aus einer Entscheidung oder einem Verhalten von Richtern eines Oberlandesgerichts ab, bestimmt der Oberste Gerichtshof ein Gericht außerhalb dieses Sprengels. Ob Ihr Anspruch berechtigt ist, wird dabei nicht geprüft. Stützen Sie sich dagegen nur auf die erstinstanzliche Entscheidung, bleibt es beim zuständigen Gericht.

Entscheidungstext

20 Absätze, 1.650 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.08.2023

Geschäftszahl

1Nc82/23h

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu AZ 68 Cg 10/23z anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Dr. R*, als Masseverwalter in der Insolvenz über das Vermögen der P* GmbH, *, vertreten durch die Hopmeier Wagner Kirnbauer Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), wegen 5.346,93 EUR sA, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache wird das Landesgericht Leoben als zuständig bestimmt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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