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Welches Gericht entscheidet, wenn ich Richter eines Oberlandesgerichts beschuldige?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Geschädigte, Haftentschädigungswerber
Leiten Sie Ihren Ersatzanspruch aus einer Entscheidung oder einem Verhalten von Richtern eines Oberlandesgerichts ab, bestimmt der Oberste Gerichtshof ein Gericht außerhalb dieses Sprengels. Ob Ihr Anspruch berechtigt ist, wird dabei nicht geprüft. Stützen Sie sich dagegen nur auf die erstinstanzliche Entscheidung, bleibt es beim zuständigen Gericht.

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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 26.09.2023 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Wird ein Ersatzanspruch aus einem behaupteten rechtswidrigen und schuldhaften Handeln bzw aus einer Entscheidung von Richtern eines Oberlandesgerichts abgeleitet, so ist - ohne dass die Berechtigung des zu erhebenden Anspruchs zu prüfen ist - gemäß § 9 Abs 4 AHG ein außerhalb dieses Oberlandesgerichtssprengels gelegener Gerichtshof erster Instanz zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache vom Obersten Gerichtshof zu bestimmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122240 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zuständigkeitsangaben in der Klage

Sie müssen in der Klage alles angeben, woraus das Gericht seine Zuständigkeit erkennen kann. Wenn Sie nicht am Wohnsitz des Gegners klagen, müssen Sie die Umstände, die das gewählte Gericht zuständig machen, schon in der Klage nennen und teils auch mit Urkunden belegen. Das Gericht sucht sich einen Zuständigkeitsgrund nicht selbst zusammen.

günstig für Beklagter Bindung des Gerichts an den Rechtsgrund

Das Gericht ist an Ihre Anträge und an den geltend gemachten Anspruch gebunden. Haben Sie keinen bestimmten Rechtsgrund genannt, darf es unter den in Betracht kommenden Ansprüchen wählen. Haben Sie sich ausdrücklich auf einen bestimmten Rechtsgrund gestützt, darf es Ihrer Klage nicht aus einem anderen Grund stattgeben.

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