Welches Gericht entscheidet, wenn ich Richter eines Oberlandesgerichts beschuldige?
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 26.09.2023 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine Delegierung in Bezug auf ein Oberlandesgericht, das die Haftstrafe herabgesetzt hat, wenn der Ersatzanspruch nach dem StEG 2005 nur für jene in Untersuchungshaft verbrachte Zeit gefordert wird, welche die reduzierte Haftstrafe übersteig, wenn das Oberlandesgericht mit der Untersuchungshaft nicht befasst war.OGH 1 Nc 30/18d, 25.09.2018
- Wird Ersatzanspruch, der aus einem behaupteten rechtswidrigen und schuldhaften Handeln von Richtern eines Oberlandesgerichts abgeleitet wird, eventualiter als Gegenforderung erhoben und das Verfahren vorerst auf den Streitgegenstand der vom Beklagten bestrittenen Klageforderung beschränkt, liegen die Voraussetzungen des § 9 Abs 4 AHG noch nicht vor.OGH 9 Nc 16/16a, 02.08.2016
- Lässt sich aber dem Sachvortrag insgesamt kein Hinweis auf eine für behauptete Mängel im Rahmen des Maßnahmenvollzugs kausale Entscheidung eines Oberlandesgerichts entnehmen, liegen die Voraussetzungen für eine Delegierung nach § 9 Abs 4 AHG nicht vor.OGH 1 Nc 37/15d, 21.07.2015
- Hier: Ersatzanspruch nach StEG 1969.OGH 1 Nc 24/09h, 01.04.2009
- Hier: Die Delegierungsvoraussetzung liegt vor, weil die vom Landesgericht über den Kläger verhängte Freiheitsstrafe vom Oberlandesgericht reduziert wurde und der Kläger seine nunmehrigen Ersatzansprüche nicht bloß auf die die reduzierte Strafe übersteigende tatsächlich verbüßte Haft stützt, sondern pauschal auf die „ungerechtfertigte Verurteilung", womit er sich offensichtlich auch gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts wendet.OGH 1 Nc 43/08a, 30.06.2008
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- OLG gab Einspruch gegen die Anklageschrift keine Folge.OGH 1 Nc 41/08g, 19.06.2008
- OLG gab der Haftbeschwerde des Klägers keine Folge.OGH 1 Nc 14/08m, 27.02.2008
- Hier: Ersatzanspruch nach StEG 2005.OGH 1 Nc 14/08m, 27.02.2008
- Keine Zuständigkeit des OGH, wenn die Ansprüche allein auf die erstinstanzliche Entscheidung gestützt und Äußerungen des Berufungssenats des OLG in der Berufungsverhandlung nur illustrativ erwähnt werden.OGH 1 Nc 5/08p, 30.01.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122240 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 20.
- OGH 1 Nc 88/23s, 26.09.2023
- OGH 1 Nc 82/23h, 29.08.2023
- OGH 1 Nc 19/22t, 12.09.2022
- OGH 1 Ob 32/16m, 24.05.2016, Fall aus Steiermark
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie müssen in der Klage alles angeben, woraus das Gericht seine Zuständigkeit erkennen kann. Wenn Sie nicht am Wohnsitz des Gegners klagen, müssen Sie die Umstände, die das gewählte Gericht zuständig machen, schon in der Klage nennen und teils auch mit Urkunden belegen. Das Gericht sucht sich einen Zuständigkeitsgrund nicht selbst zusammen.
Das Gericht ist an Ihre Anträge und an den geltend gemachten Anspruch gebunden. Haben Sie keinen bestimmten Rechtsgrund genannt, darf es unter den in Betracht kommenden Ansprüchen wählen. Haben Sie sich ausdrücklich auf einen bestimmten Rechtsgrund gestützt, darf es Ihrer Klage nicht aus einem anderen Grund stattgeben.