OGH 5 Ob 110/23x
Worum es ging: Welches Recht gilt bei Klagen wegen verlorener Einsätze im Onlineglücksspiel?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Der Oberste Gerichtshof hat diese Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt. Geklärt werden soll, nach welchem Recht sich Schadenersatzansprüche eines Spielers gegen ein Organ einer Gesellschaft richten, die ohne Konzession Onlineglücksspiel anbietet, und wo der Schaden eintritt.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien, 09.05.2023, 16 R 79/23i-42
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
19.10.2023
Geschäftszahl
5Ob110/23x
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F*, vertreten durch Dr. Sven Rudolf Thorstensen, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. P*, 2. M* Limited, *, beide vertreten durch DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 30.672,44 EUR sA, infolge des Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 9. Mai 2023, GZ 16 R 79/23i-42, mit dem der Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 4. Februar 2023, GZ 31 Cg 73/22t-24, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 6. März 2023, GZ 31 Cg 73/22t-30, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
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