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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 23.05.2024 · Fall aus Wien

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 4 Ob 227/23w

Worum es ging: Bleibt mein Fremdwährungskredit gültig, wenn die Umrechnung unwirksam ist?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Lassen Sie sich einen Fremdwährungskredit in Euro auszahlen, schließen Sie zusätzlich einen eigenen Geldwechselvertrag ab. Ist dieser unwirksam, fällt der Kreditvertrag deshalb nicht automatisch weg; er kann auch ohne den Geldwechselvertrag bestehen und durchgeführt werden.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 502 ZPO § 508a

Entscheidungstext

19 Absätze, 1.608 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.05.2024

Geschäftszahl

4Ob227/23w

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Hon.-Prof. PD Dr. Rassi als Vorsitzenden sowie den Senatspräsidenten Dr. Schwarzenbacher, die Hofrätin Mag. Istjan, LL.M. und die Hofräte Dr. Annerl und Dr. Stiefsohn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. *, 2. *, vertreten durch Mag. Dieter Koch, Rechtsanwalt in Bruck an der Mur, gegen die beklagte Partei * AG, *, vertreten durch Dr. Anton Ehm und andere Rechtsanwälte in Wien, wegen 21.547,21 EUR sA und Feststellung (Streitwert 10.000 EUR), über die außerordentliche Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 24. Oktober 2023, GZ 2 R 88/23k-19, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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