Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 4 Ob 104/24h
Worum es ging: Welches Recht gilt für rückständigen Unterhalt aus früheren Jahren?
Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Lebt der Zahlungspflichtige gewöhnlich in einem anderen Staat, kommt es für das anwendbare Recht auf den Zeitpunkt an, in dem das Verfahren eingeleitet wurde. Für Unterhalt, der schon früher fällig war, gilt das nicht: Dafür zählt jenes Recht, das die Beziehung damals geregelt hat.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Döbling, 08.11.2023, 7 Pu 152/13z-138
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 16.04.2024, 45 R 7/24y-144
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
22.10.2024
Geschäftszahl
4Ob104/24h
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schwarzenbacher als Vorsitzenden sowie den Vizepräsidenten Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, die Hofrätinnen Mag. Istjan, LL.M., und Mag. Waldstätten und den Hofrat Dr. Stiefsohn als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj *, geboren * 2010, über den Revisionsrekurs des Vaters *, vertreten durch Skribe Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Unterhalts, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 16. April 2024, GZ 45 R 7/24y-144, womit der Beschluss des Bezirksgerichts Döbling vom 8. November 2023, GZ 7 Pu 152/13z-138, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben.
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