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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 24.10.2024

OGH 1 Nc 31/24k

Worum es ging: Gilt der Gerichtswechsel auch für meinen Antrag auf Verfahrenshilfe?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wollen Sie den Staat wegen eines Fehlers von Gericht oder Behörde klagen und beantragen Sie zunächst Verfahrenshilfe, gilt schon dafür die Regel über die Bestimmung eines anderen Gerichts. Auch über diesen Antrag entscheidet also nicht das betroffene Gericht selbst.

Entscheidungstext

21 Absätze, 1.695 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

24.10.2024

Geschäftszahl

1Nc31/24k

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Dr. Parzmayr als weitere Richter in der beim Landesgericht Krems an der Donau zu AZ 65 Nc 8/24x anhängigen Verfahrenshilfesache des Antragstellers H*, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Zur Entscheidung über den Verfahrenshilfeantrag sowie zur Erledigung einer allfälligen Amtshaftungsklage wird das Landesgericht Linz als zuständig bestimmt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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