Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 7 Ob 215/24d
Worum es ging: Zählt die Zeit der Bereitschaft bei den Pflegekosten mit?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wenn Ihnen nach einer Schädigung Pflege- und Betreuungskosten ersetzt werden, zählt nicht nur die Zeit der tatsächlichen Pflege. Auch die Zeiten, in denen jemand notwendigerweise bei Ihnen anwesend oder in Rufbereitschaft sein muss, sind hinzuzurechnen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Steyr, 29.05.2024, 3 Cg 34/22h-45
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 09.10.2024, 4 R 83/24i-51
Zitierte Paragrafen
ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
26 Absätze, 3.756 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
29.01.2025
Geschäftszahl
7Ob215/24d
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Malesich, Dr. Weber und Mag. Fitz als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj M* P*, vertreten durch die Wetzl Pfeil & Partner Rechtsanwälte GmbH in Steyr, gegen die beklagte Partei H* S*, vertreten durch Dr. Norbert Novohradsky, Rechtsanwalt in Gmunden, wegen 58.447,47 EUR sA und Feststellung, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 9. Oktober 2024, GZ 4 R 83/24i-51, mit dem das Urteil des Landesgerichts Steyr vom 29. Mai 2024, GZ 3 Cg 34/22h-45, abgeändert wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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