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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 29.01.2025 · Fall aus Oberösterreich

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 7 Ob 215/24d

Worum es ging: Zählt die Zeit der Bereitschaft bei den Pflegekosten mit?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wenn Ihnen nach einer Schädigung Pflege- und Betreuungskosten ersetzt werden, zählt nicht nur die Zeit der tatsächlichen Pflege. Auch die Zeiten, in denen jemand notwendigerweise bei Ihnen anwesend oder in Rufbereitschaft sein muss, sind hinzuzurechnen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510

Entscheidungstext

26 Absätze, 3.756 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.01.2025

Geschäftszahl

7Ob215/24d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Malesich, Dr. Weber und Mag. Fitz als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj M* P*, vertreten durch die Wetzl Pfeil & Partner Rechtsanwälte GmbH in Steyr, gegen die beklagte Partei H* S*, vertreten durch Dr. Norbert Novohradsky, Rechtsanwalt in Gmunden, wegen 58.447,47 EUR sA und Feststellung, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 9. Oktober 2024, GZ 4 R 83/24i-51, mit dem das Urteil des Landesgerichts Steyr vom 29. Mai 2024, GZ 3 Cg 34/22h-45, abgeändert wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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