Der OGH hat das Rechtsmittel aus formalen Gründen nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 8 Ob 9/25v
Worum es ging: Schadet die fehlende Unterschrift auf meinem Rechtsmittel?
Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG, Zivilverfahrensrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Fehlt auf einem Rechtsmittel die Unterschrift, ist dieser Formfehler ohne wesentliche Bedeutung, wenn das Rechtsmittel ohnehin als unzulässig zurückgewiesen werden muss. Das Gericht muss dann keinen Verbesserungsauftrag erteilen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Eisenstadt, 14.11.2024, 20 R 159/24t-28
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
24 Absätze, 2.262 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
27.02.2025
Geschäftszahl
8Ob9/25v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Tarmann-Prentner als Vorsitzende sowie die Hofräte MMag. Matzka, Dr. Stefula, Dr. Thunhart und Mag. Dr. Sengstschmid als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers A*, wider den Antragsgegner A*, wegen Unterhalts, über den Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt vom 14. November 2024, GZ 20 R 159/24t-28, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revisionsrekurs wird als verspätet zurückgewiesen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).