Schadet die fehlende Unterschrift auf meinem Rechtsmittel?
betrifft Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagter, Parteien
Fehlt auf einem Rechtsmittel die Unterschrift, ist dieser Formfehler ohne wesentliche Bedeutung, wenn das Rechtsmittel ohnehin als unzulässig zurückgewiesen werden muss. Das Gericht muss dann keinen Verbesserungsauftrag erteilen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (107 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Der Formmangel des Fehlens der Unterschrift (hier der Partei) auf einem Rechtsmittel - Schriftsatz ist ohne wesentliche Bedeutung, wenn das Rechtsmittel jedenfalls (als unzulässig) zurückzuweisen ist (vergleiche 4 Ob 542/73).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein Verbesserungsverfahren für Formmangel von Eingaben, aufgrund der inzwischen erfolgten Zurückweisung der Klage.OGH 18 OCg 1/23f, 02.02.2024
- hier: Außerordentlicher Revisionsrekurs der jedenfalls verspätet per E-Mail eingebracht wurde.OGH 1 Ob 2/23k, 27.01.2023
- Die für den Rekurs bestehende Anwaltspflicht ist mit Art 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar. Die Grundrechte – wie die Wahrung der Verteidigungsrechte – sind nach der Rechtsprechung des EuGH keine absoluten Rechte, sondern können Beschränkungen unterliegen. So sieht auch Art 19 Abs 3 der Satzung des EuGH für Verfahren vor dem EuGH Anwaltspflicht vor.OGH 6 Ob 82/15z, 27.05.2015
- Dasselbe gilt, wenn einem Rechtsmittel auch nach Verbesserung von vornherein eindeutig kein Erfolg beschieden sein kann.OGH 9 Ob 72/13y, 19.12.2013
- Hier: Unzulässiges Rechtsmittel gegen einen Beschluss des Obersten Gerichtshofs.OGH 1 Ob 250/11p, 31.01.2012
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Infolge der Verspätung des Rechtsmittels erübrigt sich die Durchführung eines Verbesserungsverfahrens durch Beibringung der Unterschrift eines Rechtsanwalts.OGH 5 Ob 69/09x, 28.04.2009
- Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig, wenn der Entscheidungsgegenstand 4.000 EUR nicht übersteigt. Dies gilt auch für Beschlüsse, mit denen das Rekursgericht einen Rekurs gegen eine erstinstanzliche Entscheidung zurückgewiesen hat.OGH 6 Ob 34/09g, 26.03.2009
- Es bedeutete einen nur verfahrensverzögernden Formalismus, das nur von der Partei, nicht aber einem Rechtsanwalt unterfertigte Rechtsmittel verbessern zu lassen und dann wegen schon jetzt feststehender Unzulässigkeit zurückzuweisen.OGH 3 Ob 244/08s, 19.11.2008
- Hier: Revisionsrekurs gegen einen die Verfahrenshilfe betreffenden Beschluss der zweiten Instanz.OGH 7 Ob 115/08z, 11.06.2008
- Dies gilt auch für den Fall der Versäumung der prozessualen Präklusivfrist des § 534 Abs 3 ZPO.OGH 1 Ob 277/07b, 29.01.2008
- Hier: Zusätzlich fehlt die Genehmigung des Sachwalters des Rechtsmittelwerbers.OGH 3 Ob 196/07f, 26.09.2007
- Hier: Fehlende Anwaltsfertigung entgegen § 6 Abs 2 AußStrG 2005.OGH 1 Ob 96/05g, 10.05.2005
- Hier: Jedenfalls verspätetes Rechtsmittel.OGH 5 Ob 502/92, 10.03.1992
- Hier: Beim OGH eingebrachte Nichtigkeitsklage und Wiederaufnahmsklage.OGH 8 Ob 551/83, 22.09.1983
- Nichtanschluss der Vollmacht.OGH 3 Ob 73/76, 22.06.1976
- Kein Versuch, den Mangel der fehlenden Unterschrift eines Rechtsanwaltes zu beheben, wenn Rechtsmittel unzulässig.OGH 1 Ob 167/73, 17.10.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005946 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 107.
- OGH 1 Ob 135/25x, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 11/25p, 23.06.2025
- OGH 1 Ob 192/24b, 27.05.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 8 Ob 9/25v, 27.02.2025, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 154/24v, 14.11.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 224/22w, 02.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 92/22y, 01.06.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 199/21g, 04.11.2021, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 176/18w, 03.10.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 151/18v, 03.10.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Fehlende Unterschrift auf dem Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Fehlende Anwaltsunterschrift beim Rekurs
Verfahrensrecht · Fehlende Anwaltsunterschrift beim Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Verspätetes Rechtsmittel und Verbesserung
Verfahrensrecht · Fehlender Antrag in der Revision