OGH 5 Ob 71/24p
Worum es ging: Warum wartet das Gericht auf eine europäische Entscheidung?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Stellen sich in Ihrem Verfahren dieselben Auslegungsfragen zum Unionsrecht wie in einem bereits beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren, kann das Gericht Ihr Verfahren bis zu dessen Entscheidung unterbrechen. Das ist sinnvoll, weil diese Entscheidung allgemein wirkt und auch auf andere Fälle anzuwenden ist.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Steyr, 28.09.2023, 2 C 288/21x-39
- Landesgericht Steyr als Berufungsgericht, 08.02.2024, 1 R 120/23z-43
Entscheidungstext
34 Absätze, 4.638 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
02.04.2025
Geschäftszahl
5Ob71/24p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Painsi, Dr. Weixelbraun-Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G* A*, vertreten durch die Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH in Linz, gegen die beklagte Partei G* GmbH, *, vertreten durch die Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG in Wien, wegen 7.140 EUR und Feststellung (Streitwert 2.000 EUR), über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Steyr als Berufungsgericht vom 8. Februar 2024, GZ 1 R 120/23z-43, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Steyr vom 28. September 2023, GZ 2 C 288/21x-39, teilweise abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Das Verfahren über die Revision der beklagten Partei wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über die Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Ravensburg (Deutschland) vom 9. November 2023, Rechtssache C-666/23, vom 9. November 2023, Rechtssache C-667/23, und vom 15. November 2023, Rechtssache C-668/23, unterbrochen.
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