Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 10 Ob 25/25m
Worum es ging: Steht meinem Kind als Asylberechtigtem Unterhaltsvorschuss zu?
Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wenn jemandem der Status eines Asylberechtigten rechtskräftig zuerkannt wurde, ist er den österreichischen Anspruchsberechtigten gleichgestellt und kann bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss erhalten. Auf welche Gründe die Zuerkennung gestützt wurde, spielt dabei keine Rolle. Gilt dieser Status nicht mehr, muss das Gericht eigenständig prüfen, ob die Flüchtlingseigenschaft weiterhin vorliegt.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Floridsdorf, 02.08.2024, 16 Pu 19/24a-20
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 22.11.2024, 45 R 496/24k-26
Zitierte Paragrafen
ABGB § 210 ASVG § 108f EO § 295
Entscheidungstext
42 Absätze, 9.093 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
24.04.2025
Geschäftszahl
10Ob25/25m
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Nowotny als Vorsitzenden sowie den Vizepräsidenten Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, die Hofräte Mag. Schober und Dr. Annerl und die Hofrätin Dr. Wallner-Friedl als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen 1. B*, und 2. A*, beide vertreten durch das Land Wien als Kinder- und Jugendhilfeträger (Magistrat der Stadt Wien, Rechtsvertretung Bezirk 21, 1210 Wien, Franz-Jonas-Platz 12), wegen Unterhaltsvorschuss, über den Revisionsrekurs der Minderjährigen gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 22. November 2024, GZ 45 R 496/24k-26, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Floridsdorf vom 2. August 2024, GZ 16 Pu 19/24a-20, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.
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