OGH 1 Nc 20/25v
Worum es ging: Was passiert mit meinen Eingaben, wenn ich mich ständig wiederhole?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Besteht ein Schriftsatz aus verworrenen, unklaren oder zwecklosen Ausführungen und lässt er kein Begehren erkennen, oder erschöpft er sich in der Wiederholung bereits erledigter Punkte, wird er ohne Verbesserungsversuch zurückgewiesen. Sie müssen dabei darauf hingewiesen werden, dass jede weitere Eingabe mit demselben Mangel künftig ohne Entscheidung und ohne inhaltliche Behandlung nur zum Akt genommen wird.
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
26.06.2025
Geschäftszahl
1Nc20/25v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Steger und Dr. Vollmaier als weitere Richter in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu AZ 31 Nc 17/25a anhängigen Verfahrenshilfesache des Antragstellers *, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Akt wird dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zurückgestellt.
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