Was passiert mit meinen Eingaben, wenn ich mich ständig wiederhole?
betrifft Antragsteller, Kläger, Personen ohne Anwalt
Besteht ein Schriftsatz aus verworrenen, unklaren oder zwecklosen Ausführungen und lässt er kein Begehren erkennen, oder erschöpft er sich in der Wiederholung bereits erledigter Punkte, wird er ohne Verbesserungsversuch zurückgewiesen. Sie müssen dabei darauf hingewiesen werden, dass jede weitere Eingabe mit demselben Mangel künftig ohne Entscheidung und ohne inhaltliche Behandlung nur zum Akt genommen wird.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (39 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Gemäß § 86a Abs 2 ZPO ist ein Schriftsatz ohne Verbesserungsversuch zurückzuweisen, wenn er aus verworrenen, unklaren, sinn‑ oder zwecklosen Ausführungen besteht und das Begehren nicht erkennen lässt oder wenn er sich in der Wiederholung bereits erledigter Streitpunkte oder schon vorgebrachter Behauptungen erschöpft. Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass in Hinkunft jeder weitere Schriftsatz, der einen solchen Mangel aufweist, ohne formelle Beschlussfassung und ohne inhaltliche Behandlung ‑ mit einem entsprechenden Aktenvermerk ‑ zu den Akten genommen werden wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wiederholte Einbringung von im Kern substanzlosen Ablehnungsanträgen.OGH 2 Nc 66/23p, 11.09.2023
- Ob die Voraussetzungen für die Zurückweisung eines Schriftsatzes nach § 86a ZPO vorliegen, kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und begründet daher in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 4 Ob 89/23a, 31.05.2023
- Hier: nach bereits erfolgter Zurückweisung eines gleichgelagerten Verfahrenshilfeantrags.OGH 1 Nc 36/23v, 08.05.2023
- Wenn ein Vorgehen nach § 86a ZPO geboten ist, scheidet eine Delegierung nach § 9 Abs 4 AHG aus.OGH 1 Nc 9/23y, 08.03.2023
- Soweit ein solcher Schriftsatz zu den Akten zu nehmen ist, ist auch von der Vorlage als Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof Abstand zu nehmen.OGH 1 Ob 119/18h, 29.08.2018
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Ein solcher Schriftsatz ist auch dann zu den Akten zu nehmen, wenn die betreffende Partei bereits in einem früheren Fall auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist.OGH 1 Nc 64/17b, 23.01.2018
- Daher ist auch von einer Vorlage zu einer Entscheidung nach § 31 Abs 2 JN Abstand zu nehmen.OGH 1 Nc 25/15i, 17.06.2015
- Daher ist auch von einer Vorlage zu einer Entscheidung nach § 9 Abs 4 AHG Abstand zu nehmen (so schon 1 Nc 106/13y).OGH 1 Nc 67/14i, 22.12.2014
- Sowohl aus § 86a Abs 1 ZPO als auch aus § 10 Abs 4 bis 6 AußStrG ergibt sich der Wille des Gesetzgebers, die Behandlung beleidigender bzw verworrener, unklarer und sinn- oder zweckloser Schriftsätze den Verbesserungsvorschriften von ZPO bzw AußStrG zu unterstellen. Demnach ist zwar nicht die Anordnung einer Verbesserung, wohl aber die Zurückweisung eines nicht verbesserten Schriftsatzes anfechtbar (§§ 84, 85 ZPO), es sei denn die Anfechtung des Zurückweisungsbeschlusses wäre nach allgemeinen Grundsätzen unzulässig. Dies ist vor allem bei vorbereitenden Schriftsätzen im Hinblick auf § 257 Abs 4 ZPO der Fall.OGH 6 Ob 163/14k, 09.10.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129051 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 39.
- OGH 2 Nc 11/26d, 26.03.2026
- OGH 2 Nc 59/25m, 18.12.2025
- OGH 1 Nc 42/25d, 15.10.2025
- OGH 1 Nc 20/25v, 26.06.2025
- OGH 2 Nc 6/25t, 20.02.2025
- OGH 1 Nc 37/24t, 19.12.2024
- OGH 2 Nc 23/24s, 23.04.2024
- OGH 8 ObA 18/21m, 22.10.2021
- OGH 8 ObA 65/21y, 22.10.2021
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Verbesserung fehlerhafter Schriftsätze
Verfahrensrecht · Fehlende Begründung der Zulässigkeit
Verfahrensrecht · Folgen des Schweigens im Verfahren
Verfahrensrecht · Verbesserung eines unvollständigen Rechtsmittels
Verfahrensrecht · Unklare Klage und Anleitung durch das Gericht