OGH 1 Nc 22/25p
Worum es ging: Gilt der Gerichtswechsel auch für meinen Antrag auf Verfahrenshilfe?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wollen Sie den Staat wegen eines Fehlers von Gericht oder Behörde klagen und beantragen Sie zunächst Verfahrenshilfe, gilt schon dafür die Regel über die Bestimmung eines anderen Gerichts. Auch über diesen Antrag entscheidet also nicht das betroffene Gericht selbst.
Entscheidungstext
20 Absätze, 1.729 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
11.07.2025
Geschäftszahl
1Nc22/25p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Steger und die Hofrätin Mag. WesselyKristöfel als weitere Richter in der beim Landesgericht St. Pölten zu AZ 30 Nc 7/25z anhängigen Verfahrenshilfesache des Antragstellers L*, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Zur Entscheidung über den Verfahrenshilfeantrag sowie zur Erledigung einer allfälligen Amtshaftungsklage wird das Landesgericht Linz als zuständig bestimmt.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).