Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 1 Nc 30/25i
Worum es ging: Gilt der Gerichtswechsel auch für meinen Antrag auf Verfahrenshilfe?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wollen Sie den Staat wegen eines Fehlers von Gericht oder Behörde klagen und beantragen Sie zunächst Verfahrenshilfe, gilt schon dafür die Regel über die Bestimmung eines anderen Gerichts. Auch über diesen Antrag entscheidet also nicht das betroffene Gericht selbst.
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
18.08.2025
Geschäftszahl
1Nc30/25i
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Steger und die Hofrätin Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter in der beim Landesgericht Salzburg zu AZ 7 Nc 3/25f anhängigen Verfahrenshilfesache des Antragstellers J*, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Zur Entscheidung über den Verfahrenshilfeantrag sowie zur Erledigung einer allfälligen Amtshaftungsklage wird das Landesgericht Innsbruck als zuständig bestimmt.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).