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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 16.09.2025

OGH 1 Nc 39/25p

Worum es ging: Gilt der Gerichtswechsel auch für meinen Antrag auf Verfahrenshilfe?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wollen Sie den Staat wegen eines Fehlers von Gericht oder Behörde klagen und beantragen Sie zunächst Verfahrenshilfe, gilt schon dafür die Regel über die Bestimmung eines anderen Gerichts. Auch über diesen Antrag entscheidet also nicht das betroffene Gericht selbst.

Entscheidungstext

20 Absätze, 1.651 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.09.2025

Geschäftszahl

1Nc39/25p

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Steger und die Hofrätin Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter in der beim Landesgericht Linz zu AZ 31 Nc 5/25z anhängigen Verfahrenshilfesache des Antragstellers J*, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Zur Entscheidung über den Verfahrenshilfeantrag sowie zur Erledigung einer allfälligen Amtshaftungsklage wird das Landesgericht Innsbruck als zuständig bestimmt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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