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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 26.01.2026

OGH 1 Nc 3/26w

Worum es ging: Welches Gericht entscheidet meine noch unvollständige Klage gegen den Staat?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Auch wenn Ihre Klage gegen den Staat noch verbessert werden muss, ist die Sache bereits einem anderen Gericht zuzuweisen, wenn das an sich zuständige Gericht selbst betroffen ist. Diese Zuweisung erfolgt schon vor der Verbesserung.

Wollen Sie den Staat wegen eines Fehlers von Gericht oder Behörde klagen und beantragen Sie zunächst Verfahrenshilfe, gilt schon dafür die Regel über die Bestimmung eines anderen Gerichts. Auch über diesen Antrag entscheidet also nicht das betroffene Gericht selbst.

Entscheidungstext

21 Absätze, 2.623 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.01.2026

Geschäftszahl

1Nc3/26w

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Steger und die Hofrätin Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zu AZ 23 Cg 6/26b anhängigen Rechtssache der klagenden Partei P*, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen 166.276,50 EUR sA, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Zur Behandlung der als Amtshaftungsklage bezeichneten Eingabe vom 8. Jänner 2026 sowie zur Verhandlung und Entscheidung in dem sich daran allenfalls anschließenden Verfahren wird gemäß § 9 Abs 4 AHG das Landesgericht Wiener Neustadt als zuständig bestimmt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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