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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 10.03.2026 · Fall aus Tirol

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 1 Ob 171/25s

Worum es ging: Wann wird über die Kosten entschieden, wenn das Verfahren neu beginnt?

Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Hebt das Höchstgericht in einem wohnrechtlichen Verfahren die Beschlüsse der Vorinstanzen auf und trägt dem Erstgericht auf, die Sache inhaltlich zu behandeln, wird über die Kosten noch nicht abgesprochen. Darüber entscheidet erst jener Beschluss, der die Sache erledigt.

Nach der Scheidung müssen Sie die Aufteilung des Vermögens binnen eines Jahres beantragen. Haben Sie diesen Antrag rechtzeitig gestellt, dürfen Sie die Auskunft über das Vermögen auch noch nach Ablauf dieses Jahres verlangen, wenn es um eine mögliche Ausgleichszahlung geht.

Der Weg durch die Instanzen

Entscheidungstext

37 Absätze, 8.117 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

10.03.2026

Geschäftszahl

1Ob171/25s

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofrätin und die Hofräte Dr. Steger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Dr. Vollmaier als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin F*, vertreten durch Dr. Hans-Christian Lass, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen den Antragsgegner A*, vertreten durch Mag. Martin Flatscher, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, über den Revisionsrekurs des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Rekursgericht vom 24. Juli 2025, GZ 54 R 82/25t-22, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Innsbruck vom 6. Juni 2025, GZ 64 Fam 67/24s-15, in der Hauptsache bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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