Kann ich nach einem Jahr noch Auskunft über das Vermögen verlangen?
günstig für Ehegatte betrifft geschiedene Ehegatten
Nach der Scheidung müssen Sie die Aufteilung des Vermögens binnen eines Jahres beantragen. Haben Sie diesen Antrag rechtzeitig gestellt, dürfen Sie die Auskunft über das Vermögen auch noch nach Ablauf dieses Jahres verlangen, wenn es um eine mögliche Ausgleichszahlung geht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2022)
Im Fall eines rechtzeitig, innerhalb der einjährigen Präklusivfrist des § 95 EheG gestellten Aufteilungsantrags kann das Begehren auf Auskunftserteilung analog zu Art XLII Abs 1 zweiter Fall EGZPO im Hinblick auf eine mögliche Ausgleichszahlung auch noch nach Ablauf dieser Frist erhoben werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134259 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 1 Ob 171/25s, 10.03.2026, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 180/23m, 09.02.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
EGZPO ArtXLII; EheG §81; EheG §95
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