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Wann wird über die Kosten entschieden, wenn das Verfahren neu beginnt?

betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer, Verfahrensbeteiligte
Hebt das Höchstgericht in einem wohnrechtlichen Verfahren die Beschlüsse der Vorinstanzen auf und trägt dem Erstgericht auf, die Sache inhaltlich zu behandeln, wird über die Kosten noch nicht abgesprochen. Darüber entscheidet erst jener Beschluss, der die Sache erledigt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (44 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Werden in einem Msch-Verfahren in Stattgebung eines Revisionsrekurses die Beschlüsse der Vorinstanzen aufgehoben und dem Erstgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über den Sachantrag unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen, dann ist gemäß § 78 Abs 1 2. Satz AußStrG in Verbindung mit § 52 Abs 2 WEG 2002 und § 37 Abs 3 MRG ein Kostenvorbehalt zu machen. Über die Kosten ist erst in dem die Sache erledigenden Beschluss zu entscheiden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123011 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 44.

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